Gräberfahrt, Teil 2

In meinem Blog ging es die Zugriffszahlen betreffend bisher eher ruhig zu. Das änderte sich vor 4 Wochen mit meinem Artikel über das Verhalten von Radfahrern auf dem Invalidenfriedhof schlagartig. Besonders lehrreich finde ich den Kommentar des Benutzers „Peter“. Er schrieb u.a.:

die strecke gehört zum fernradweg berlin-kopenhagen. sie fungiert als entlastung und umgehung des straßenverkehrs, da es ja immer alle menschen so schlimm finden, wenn radfahrer die straße benutzen. in diesem fall handelt es sich um ein teilstück, das sich fußgänger und radfahrer TEILEN. gleiches recht für beide also. 50/50. deutlicher: halber weg für füßgänger, andere hälfte für radfahrer. wo bleibt denn ihre anklage gegen die fußgänger, die das recht der radfahrer genau an dieser stelle beschneiden/ ignorieren. nein, die wagen es sogar zu klingeln, nein also wirklich!

Dumm und entlarvend.

Der sogenannte Fernradweg ist dort überhaupt nicht in Betrieb. Aus südlicher Richtung kommend wird das spätestens an der Ecke von Invalidenstraße und Ostseite des Schifffahrtskanals, einige hundert Meter vor dem Invalidenfriedhof, deutlich. Dort steht nämlich erstens ein Schild, dass der Weg von September 2014 bis Februar 2015 wegen Bauarbeiten gesperrt ist, zweitens ist das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radfahrer) angebracht. Wenn der Zaun offen ist, kann man das natürlich ignorieren. So wie am 9. November. So wie viele Radfahrer eben auch sonst gern jede Vorschrift ignorieren, während sie auf Autofahrer schimpfen, die Vorschriften ignorieren.

Richtig dumm wird es, wenn „Peter“ behauptet, Fußgänger und Radfahrer müssten sich den Weg auf dem Friedhof teilen. An den Eingängen auf Nord- und Südseite verweist ein Schild die Radfahrer (wenn der Weg denn mal wieder freigegeben wäre) auf den befestigten Weg. Auf der Schotterpiste haben sie also nichts zu suchen. Um das Schild zu lesen, müsste man vielleicht langsam fahren oder anhalten. Das ist für Radfahrer kaum möglich. Es stört den Flow. Also fährt man da, wo es am Besten in den Kram passt.

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Ganz allgemein gilt auf den Wegen, dass die Fußgänger Vorrang haben. Auch das steht auf dem Schild, was man nicht sieht, wenn man den Tunnelblick hat. Demzufolge teilen sich Fußgänger und Radfahrer dort den Weg nicht „50/50“ oder sonst irgendwie. Fußgänger dürfen umhertorkeln, Radfahrer haben das hinzunehmen und dürfen mit angepasster Geschwindigkeit drumrumfahren. Wenn nicht genug Platz ist, müssen sie eben absteigen. Das würde ihnen keinen Zacken aus der Krone brechen, ihre grundsätzlichen Bürgerrechte wären auch nicht bedroht. Im Zweifelsfalle den §1 der StVO lesen. Wobei mir gerade wieder einfällt, dass Radfahrer ernsthaft diskutieren, ob die StVO überhaupt für sie gilt, weil sie ja für Autos gemacht sei. Radfahrer sind demzufolge von gegenseitiger Rücksichtnahme befreit.

Ich weiss nicht, ob ich auf die Frage von „Berlinradler“ in den Kommentaren, warum Radfahren auf dem Friedhof schlimmer sei als zu Fuß gehen, näher eingehen soll. Ich beantworte es einfach mit dem Verweis auf das Hinweisschild am (dritten) Eingang des Invalidenfriedhofs an der Scharnhorststraße, der keinen befestigten Weg hat: „Einfahrt für Fahrräder verboten“.

Für mich ist der Unterschied zwischen zu Fuß auf den Friedhof gehen und gegebenenfalls Gräber zu besuchen und mit dem Rad auf dem Friedhof quer über die Gräber zu fahren gleibedeutend damit, jemandem zur Begrüßung die Hand zu geben oder ihm ins Gesicht zu spucken. „Berlinradler“ ist aber vermutlich jemand von der Sorte Mensch, die das nicht verstehen.